Eltern bleiben – auch bei räumlicher Trennung

Erstellt

Thema Ambulante HilfenInklusion

von Melanie Weiland

Trotz intensiver Bemühungen können Kinder von Eltern mit Beeinträchtigungen nicht immer im elterlichen Haushalt aufwachsen. Dann müssen die Eltern entsprechend ihren Möglichkeiten in die Erziehung ihres Kindes einbezogen und in ihrer Elternrolle gestärkt werden. Denn jeder Beziehungsabbruch beeinflusst die Entwicklung der Kinder negativ.

Autorin: Melanie Weiland, Bereichsleiterin Ambulante Hilfen

Wenn selbst die kompensatorische Familienhilfe nicht ausreicht, um eine sichere und altersgemäße Förderung im elterlichen Haushalt zu gewährleisten, wird eine Trennung notwendig – etwa mittels Unterbringung in einer Pflegefamilie oder stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung. Dieser Schritt dient vorrangig der positiven Entwicklung des Kindes, entlastet jedoch gleichzeitig die Eltern mit Lernbeeinträchtigung und verschafft ihnen Zeit, sich auf die Bewältigung ihres Alltages zu konzentrieren.

Wie eine gute Eltern-Kind-Bindung trotzdem gelingen kann

Wie muss man eine solche Trennung vorbereiten? Wichtig ist, dass die Eltern keine Schuldgefühle entwickeln, sondern erkennen, dass ihre Entscheidung den Kindern dient. Demnach sollte im Hilfesystem das Thema „Eltern bleiben“ eine zentrale Bedeutung einnehmen. Folgende Schritte helfen Eltern und Kindern, sich emotional auf die Situation einzustellen:

  • aufklärende kindgerechte Gespräche, damit Kinder sich nicht schuldig an der Trennung fühlen
  • Gespräche mit den Eltern in Leichter Sprache
  • Einbeziehung der Eltern und Kinder in die Wahl der Einrichtung, damit alle ein gutes Gefühl haben und ein Ankommen möglich ist
  • gemeinsame Unterbringung von Geschwisterkindern
  • Wahl von Einrichtungen oder Pflegefamilien in Wohnortnähe

Pädagogische Fachkräfte sollten stets eine beziehungsfördernde Alltagsplanung anstreben, um lernbehinderte Eltern trotz räumlicher Trennung in ihrer Elternrolle zu belassen. Folgende Maßnahmen fördern die Eltern-Kind-Beziehung:

  • regelmäßige Elterngespräche in Leichter Sprache zum Entwicklungsstand des Kindes, auch wenn eine Vormundschaft besteht
  • Einbeziehung der Eltern bei Schul- und Arztgesprächen und schulischen Veranstaltungen
  • Möglichkeit zum telefonischen Kontakt mit den Kindern
  • Besuchstage auch in der Woche, an denen die Eltern an der alltäglichen Lebensgestaltung ihrer Kinder teilhaben und eventuell kleinere Aufgaben mit Verantwortung übernehmen können, etwa die Begleitung zum Sportverein
  • regelmäßige Beurlaubung der Kinder nach Hause an Wochenenden, eventuell mit Übernachtung
  • Gespräche in Leichter Sprache zur Planung der Beurlaubungen – mit klaren Absprachen, Regeln und Gestaltungsvorschlägen, Auswertung der Beurlaubungen in Kurzgesprächen
  • Einbeziehung der Eltern bei Festen, Feierlichkeiten und deren Vorbereitung, zum Beispiel beim Geburtstag des Kindes
  • gemeinsame Freizeitaktivitäten an Wochenenden mit der Einrichtung oder Pflegestelle zur Stärkung der gemeinsamen positiven Erlebnisse, Anregung zu eigenen Ideen

Für Gespräche sollten Fachkräfte stets genügend Zeit einräumen, diese inhaltlich nicht überfrachten und Inhalte in Leichter Sprache aufbereiten. Das Motto sollte sein: „Eltern einbeziehen und stärken“. Entscheidend ist dabei eine gute Kommunikation zwischen den Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe und den Sozialarbeiter*innen des Betreuten Einzelwohnens, um gemeinsam zu reflektieren, wie weit die Eltern einbezogen werden können, ohne sie zu überfordern, und gleichzeitig die Eltern-Kind-Bindung gestärkt wird. Grundsätzlich sollte jede Einrichtung oder Pflegestelle aufgeschlossen sein gegenüber den lernbeeinträchtigten Eltern, auch wenn eine Befähigung der Eltern hinsichtlich Rückführung der Kinder in die Familie nicht möglich ist.

Mehr Infos über Begleitete Elternschaft bei tandem BTL


0 Kommentare

Ihr Kommentar